Ab dem 29. Juni 2020 besteht für Kinderkrippen, Kindergärten und die Kindertagespflege wieder die Möglichkeit, zum Regelbetrieb unter Corona-Schutzmaßnahmen zurückzukehren. Mit der neuen Allgemeinverfügung vom 23. Juni 2020 zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen können in den Kindertageseinrichtungen wieder Veranstaltungen wie etwa Elternabende, Konferenzen, Elterngespräche oder Gremiensitzungen unter Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln und Abstandsgebote durchgeführt werden.
Die Corona-Schutzmaßnahmen in der Übersicht:
- Tägliche Gesundheitsbestätigung,
- Tragen einer Mund-Nasenbedeckung (betreute Kinder und Personal ausgenommen),
- Abstandsregeln in Bring- und Abholsituationen,
- Einhaltung der Hygienemaßnahmen,
- Dokumentation der Kontaktpersonen.
Bis zu den Sommerferien gilt der eingeschränkte Regelbetrieb weiterhin für Grundschulen, Horte und weiterführende Schulen.
Die neue Allgemeinverfügung tritt am 29. Juni 2020 in Kraft und endet mit Ablauf des 17. Juli 2020, dem letzten Schultag vor den Sommerferien.
- Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie (*.pdf, 0,16 MB) Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 23. Juni 2020 I gültig vom 29. Juni 2020 bis 17. Juli 2020