Das Kultusministerium hat heute die neue Allgemeinverfügung für Schulenund Kitas bekannt gegeben. Sie tritt am 18. Juli in Kraft und läuft am30. August aus. Grundlegende Änderungen nden nicht statt. Die Kitassind bereits seit dem 29. Juni 2020 im Regelbetrieb. Die allgemeinenHygienebestimmungen sowie die Gesundheitsbescheinigung gelten hierweiter fort. »Wir setzen mit Blick auf die Erkältungszeit im Herbst strategischeher auf ein schnelles Testungsverfahren für Kinder, die Symptome zeigen.Dazu sind wir derzeit mit den Experten im Gespräch«, kündigte Piwarz an.
Nach den Sommerferien wechseln auch alle Schulen wieder in denNormalbetrieb. Bis dahin gibt es weitere Lockerungen bei den schulischenVeranstaltungen. »In den letzten Wochen haben mich viele Elternbriefeerreicht, die von geplanten Schuleinführungsfeiern berichteten, wozum Teil nur ein Elternteil bei der Schulveranstaltung zugelassenwird. Das ist natürlich drei Tage vor dem Normalbetrieb nur schwervermittelbar. Den Schulanfängern soll eine feierliche Schulaufnahmemit Zuckertütenübergabe im Beisein beider Eltern und der Geschwisterermöglicht werden. Mit der neuen Allgemeinverfügung haben wir hier nocheinmal ein deutliches Signal gesetzt«, erklärte Kultusminister ChristianPiwarz. Auch mit Blick auf die freiwilligen Lernangebote der Sommerschulennden weitere Erleichterungen statt, so können externe Partner dasSchulgelände und die Schule betreten.
Schulen:Eltern und andere externe Partner dürfen mit Zustimmung der Schulleitungwieder in die Schulen.
Schulische Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinenHygienebestimmungen zulässig.
Eltern und externe Partner sind verpflichtet, während ihres Aufenthaltes aufdem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bei Vorliegeneines wichtigen pädagogischen Grundes entfällt die Verpflichtung.
Internate an Schulen können ab dem 18. Juli 2020 den Regelbetriebaufnehmen.
Die sonderpädagogische Diagnostik im Rahmen des Verfahrens zurFeststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf kann mit Einwilligungder Personensorgeberechtigten durchgeführt werden. Das Gleiche gilt fürVerfahren bei Kindern, die zum Schuljahr 2020/2021 eingeschult werdensollen.
Kita und HortDie Gesundheitsbescheinigung bleibt bis zum 30. August bestehen.
Der Hort startet mit den Sommerferien in den Regelbetrieb.
Einrichtungsfremden Personen, insbesondere Eltern,Personensorgeberechtigten oder andere zum Abholen Berechtigten, ist dasBetreten der Einrichtung gestattet. Sie sind verpichtet, während ihresAufenthaltes auf dem Einrichtungsgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zutragen und einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen zu wahren.
Elternabende, Elterngespräche, Fachberatung, ärztliche und zahnärztlicheUntersuchungen oder Vorsorgeangebote sowie sonstige Veranstaltungen,die dem pädagogischen Konzeption der jeweiligen Einrichtung entsprechen,sind zulässig. Auf dem Einrichtungsgelände ist ein ausreichender Abstandzwischen erwachsenen Personen einzuhalten.
Einrichtungsbezogene Veranstaltungen sind unter Einhaltung derallgemeinen Hygienebestimmungen und eines ausreichenden Abstandeszwischen den Beteiligten auf dem Einrichtungsgelände mit Zustimmung derEinrichtungsleitung gestattet.
Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: www.coronavirus.sachsen.de
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