Das Kabinett hat sich heute auf eine neue Corona-Schutz-Verordnungverständigt. Sie gilt vom 18. Juli bis 31. August 2020. Die wesentlichenGrundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus geltenweiterhin: Kontaktbeschränkungen, das grundsätzliche Abstandsgebot von1,50 Metern und die Picht, eine Mund- und Nasenbedeckung in öffentlichenVerkehrsmitteln und beim Einkaufen zu tragen.Die neue Verordnung enthält einige Lockerungen: Neben Familienfeiern mitbis zu 100 Personen sind ab 18. Juli nun auch Betriebs- und Vereinsfeiern biszu 50 Personen erlaubt. Ferienlager mit entsprechenden Hygienekonzeptensind möglich. Jahrmärkte und Volksfeste mit genehmigtem Hygienekonzeptmit maximal 1000 Besuchern können stattnden. Ab 1. September auch mitüber 1000 Personen, sofern eine Kontaktverfolgung möglich ist.In Theatern, Kinos, Opern, Kongresszentren, Kirchen, Musikclubs undZirkussen kann der Mindestabstand verringert werden, wenn es eineverpichtende Kontaktverfolgung und ein genehmigtes Hygienekonzeptgibt. Organisierte Tanzveranstaltungen von Tanzschulen und –vereinen sindwieder möglichIn Reisebussen muss ein Mund- und Nasenschutz nur dann getragenwerden, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehaltenwerden kann.Ab 18. Juli sind auch Sportwettkämpfe mit Publikum bis 1000 Personenwieder zulässig – mit genehmigten Hygienekonzept. Wettkämpfe im Breiten-und Vereinssport mit bis zu 50 Besuchern benötigen kein genehmigtesHygienekonzept.Ab 1. September dürfen Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1000Besuchern stattnden, wenn eine Kontaktverfolgung möglich ist und dieHygieneregeln eingehalten werden. Alle anderen Großveranstaltungen sindbis 31. Oktober untersagt.