Das Kabinett hat am 31.03.2020 einer neuen Rechtsverordnung des Sächsischen Sozialministeriums zum Schutz vor dem Coronavirus (Corona-Schutz-Verordnung) zugestimmt. Die Verordnung regelt die weiteren Ausgangsbeschränkungen im Freistaat Sachsen. Sie tritt am 01.04.2020 in Kraft und mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.
Außerdem wurde die Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen überarbeitet. Diese tritt in ihrer aktuellen Fassung ebenfalls ab 01.04.2020 in und mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.
Ausgangsbeschränkungen in Sachsen bis Ende der Osterferien verlängert