Verkehrssicherungspflicht der Waldbesitzer an öffentlichen Verkehrswegen. Die Verkehrssicherungspflicht ist eine allgemeine Rechtspflicht, welche in § 823 BGB verankert ist.

Für Waldbäume entlang öffentlicher Straßen und Wege, Eisenbahnstrecken, an ausgewiesenen touristischen Wegen (Rad- und Wanderwege), Spiel-, Rast- und Parkplätzen sowie Lehrpfaden und Sportanlagen obliegt dem Waldbesitzer eine...

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