Öffentliche Bekanntmachung Lampertswalde Grundsteuer 2019 Download

 

Öffentliche Bekanntmachung
Gemeinde Schönfeld
Im Auftrag der Gemeinde Lampertswalde
Festsetzung der Grundsteuer 2019

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 gemäß § 27 Abs.3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in Verbindung mit § 7 Abs.3 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) für die Gemeinde Lampertswalde mit allen Ortsteilen
Für diejenigen Schuldner der Grundsteuer, die im Kalenderjahr 2019 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2018 zu entrichten haben und insoweit bis zum heutigen Tage keinen anders lautenden Bescheid erhalten haben, wird die Grundsteuer hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Grundsteuer ist zu den im letzten Bescheid 2018 genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Zahlungsaufforderung Soweit der Gemeindeverwaltung Lampertswalde ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, werden die fälligen Grundsteuerraten eingezogen. Steuerzahler, die keinen Abbuchungsauftrag vereinbart haben, werden gebeten, die Steuerbeträge unter Angabe ihres Aktenzeichens als Zahlungsgrund auf eines der folgenden Konten zu überweisen:

DKB Berlin 
IBAN: DE55 1203 0000 0001 2882 73
BIC: BYLADEM1001

Sparkasse Meißen
IBAN: DE05 8505 5000 3046 0002 00
BIC.: SOLADES1MEI

 

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Schönfeld, Straße der MTS 11, 01561 Schönfeld, einzulegen.
Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung.

Schönfeld, den 09.01.2019

Hans-Joachim Weigel
Bürgermeister der
Gemeinde Schönfeld