„Die öffentliche Bekanntmachung der Sach- und Personalkosten für das Jahr 2024 der Kindertageseinrichtung Knirpsenland und Kinderhaus Am Raschütz in der Gemeinde Lampertswalde ist fristgerecht erfolgt. (Öffentliche Bekanntmachung im Gemeindeblatt vom 27.06.2025)
Die Elternbeiträge werden von der Gemeinde in Abstimmung mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgesetzt.
Die Prüfung der aktuellen Höhe der Elternbeiträge ergab, dass der derzeit festgesetzte Elternbeitrag für die Krippe nicht den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 15 Abs. 2 SächsKitaG entspricht.
Die ungekürzten Elternbeiträge sollen bei Krippen mindestens 15 Prozent und dürfen höchstens 23 Prozent der zuletzt bekannt gemachten Personal- und Sachkosten betragen. (vgl. § 15 Abs. 2 SächsKitaG i.V.m. 14 Abs. 1 und 2 SächsKitaG)
Derzeit umfasst der festgesetzte Elternbeitrag für die Krippe 12,71 Prozent der Personal- und Sachkosten und ist deshalb anzupassen.
Derzeit kostet eine 9 Std. Betreuung in der Krippe 195,00 EUR pro Monat.
Zum 01.09.2025 wurde die Elternbeitragssatzung der Gemeinde Lampertswalde geändert und ein neuer Elternbeitrag beschlossen.
Die Änderungen können Sie der beiliegenden Tabelle entnehmen.“