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PLANUNGSBÜRO SCHUBERT – ARCHITEKTUR & FREIRAUM – Friedhofstraße 2 – 01454 Radeberg Seite 3
GEMEINDE LAMPERTSWALDE
ERGÄNZUNGSSATZUNG „ERNST-THÄLMANNSTRASSE,
LAMPERTSWALDE“
Die Gemeinde Lampertswalde erlässt aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 5 des Baugesetzbuch
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und der Sächsische
Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62)
folgende Ergänzungsatzung:
§ 1 Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für die Flurstücke 156/41, 156/42, 156/43, 156/49, 159/5, 159/6, 159/7 sowie
Teile des Flurstücks 159/10 der Gemarkung Lampertswalde. Die Grenzen für den Geltungsbereich
dieser Ergänzungssatzung werden gemäß den im beigefügten Lageplan
(M 1:1.500) ersichtlichen Darstellungen festgelegt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 2 Planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben, Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB
Innerhalb der in § 1 festgelegten Grenzen der Ergänzungssatzung richtet sich die planungsrechtliche
Zulässigkeit von Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nach § 34 BauGB.
§ 3 In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt nach § 34 Abs. 5 Satz 4 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Bekanntmachung
in Kraft.
Flächen für externe Ausgleichsmaßnahmen nach § 1a Abs. 3 BauGB
M1: Anlage einer Feldhecke
Für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen ist innerhalb des Geltungsbereiches auf dem
Flurstück 159/10 der Gemarkung Lampertswalde entlang der westlichen Grenze des Geltungsbereichs
eine Feldhecke anzulegen. Dazu ist auf einer Fläche von insgesamt 1.190 m²
eine 170 m lange 3-reihige freiwachsende Feldhecke mit einer Breite von 7 m aus heimischen
frucht- und dornentragenden Gehölzen der Pflanzenliste zu pflanzen (Pflanzdichte: mindestens
1 Strauch oder 1 Baum je 1,5 m²; Pflanzqualität Sträucher: 3-4 Triebe bzw. 2xv., 60-
100 cm Höhe; Pflanzqualität Bäume: Heister, 3xv., Höhe 150 bis 200 cm). Eine 3-jährige Fertigstellungs-
und Entwicklungspflege ist zu gewährleisten. Danach ist die gesamte Maßnahmenfläche
der natürlichen Sukzession (Gehölzsukzession) zu überlassen. Die Pflanzmaßnahmen
sind spätestens in der zweiten Vegetationsperiode nach Baubeginn durchzuführen.
Der Umfang der Ergänzungssatzung zugeordneten externen Maßnahme beträgt ca. 0,12 ha.
Hinweise
Pflanzenliste: Baumarten
Acer campestre Feldahorn
Amelanchier lamarckii Kupfer-Felsenbirne
Crataegus monogyna Rotdorn
Pyrus pyraster Wildbirne
Sorbus aria Mehlbeere
Sorbus aucuparia Eberesche
Sorbus torminalis Elsbeere
Apfel, Birne, Pflaume, Süßkirsche, Sauerkirsche in regionaltypischen Sorten
Pflanzenliste Frucht- und dornentragende Straucharten
Cornus sanguinea Roter Hartriegel
Cornus mas Kornelkirsche
Carpinus betulus Hainbuche
Corylus avellana Haselnuss
Euonymus europaeus Pfaffenhütchen
Lonicera xylosteum Gemeine / Rote Heckenkirsche