Entwurf
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Satzungstext Downlaod
Gemeinde Lampertswalde
Ergänzungssatzung „Bahnhofstraße“
Fassung: November 2019
Satzungsbeschluss:
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Satzung der Gemeinde Lampertswalde über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ort (Ortslage Lampertswalde) – Ergänzungssatzung –
Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches in der aktuell gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat vom
folgende Satzung für die Gemeinde Lampertwalde erlassen:
§ 1
Räumlicher Geltungsbereich
1. Die einzubeziehenden Flächen sind auf der im Maßstab 1 : 1 000
beigefügten Karte als Geltungsbereich der Ergänzungssatzung dargestellt.
2. Die beigefügte Karte ist Bestandteil der Satzung.
§ 2
Textliche Festsetzungen
Im Geltungsbereich der Satzung werden folgende Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1
BauGB getroffen:
1. Als Höchstgrenze werden zwei Vollgeschosse (II) festgesetzt.
2. Als zulässige Dachform für die Hauptgebäude sind nur Satteldächer oder Walmdächer zulässig. Dacheinschnitte sind unzulässig.
– 2 –
3. Maßnahmen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 1a BauGB)
Pflanzung von mindestens 6 standortgerechten, hochstämmigen und fruchttragenden Obstbäumen unter Verwendung robuster, regionaltypischer Obstsorten innerhalb des Flurstückes Nr. 478/11 der Gemarkung Lampertswalde.
[Diese Fläche als Maßnahmenfläche außerhalb des Geltungsbereiches der
Ergänzungssatzung in der Karte zur Satzung dargestellt.]
Pflanzung von mindestens 2 Obstbäumen innerhalb des Geltungsbereiches
der Ergänzungssatzung.
§ 3
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
– 3 –
Verfahrensvermerke:
-
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.
Der betroffenen Öffentlichkeit ist auf dem Wege der öffentlichen Auslegung
vom bis einschließlich Gelegenheit gegeben worden, Anregungen vorzubringen.
Lampertswalde, den R. Venus
Bürgermeister
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Der Gemeinderat hat die vorgebrachten Bedenken und Anregungen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am geprüft. Das Ergebnis ist mitgeteilt worden.
Lampertswalde, den R. Venus
Bürgermeister
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Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Lampertswalde, den R. Venus
Bürgermeister