Autor: Antje Kretzschmar

Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen fördert Kunst- und Kulturprojekte in kleineren und mittelgroßen Städten und Gemeinden. Noch bis 15. Oktober 2025 kann ein Förderantrag für Kleinprojekte, welche 2025 umgesetzt werden sollen, beantragt werden. Die Förderhöhe beträgt bis zu 100% der Gesamtausgaben (max. 5.000 Euro). Alle Informationen und die Antragsformulare finden Sie unter:

https://www.kdfs.de/foerderung/programmfoerderung/kleinprojektefonds In diesem Zusammenhang ist auch die Projektförderung der Kulturstiftung zu beachten: https://www.kdfs.de/foerderung/projektfoerderung

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