Seit dem 01.02.2000 arbeiten die Gemeinden Lampertswalde (die Ortsteile der früher selbständigen Gemeinde Weißig a. R. gehören seit dem 1.1.2012 zu Lampertswalde) und Schönfeld im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft zusammen. Die Gemeinde Schönfeld ist dabei erfüllende Gemeinde. Dies bedeutet, dass die Weisungsaufgaben wie Standesamt und Meldeamt, Pflichtaufgaben wie z. B. Finanzwesen, Bauverwaltung sowie die Geschäfte der laufenden Verwaltung zur Abarbeitung auf die erfüllende Gemeinde Schönfeld übergegangen sind. Dem Gesetz nach sind lediglich die freiwilligen Aufgaben, wie die Angelegenheiten des Feuerschutzes, Zivilschutzes, im kulturell-sportlich-sozialen Bereich, Bibliotheken, Jugendarbeit, Gebäudeverwaltung, öffentliche Einrichtungen und Dorfordnung, in der allgemeinen Verwaltung der jeweiligen Mitgliedgemeinde verblieben.